AGB / Impressum

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Impressum

T.L.M.-Fitness Service e.U.

A – 4020 Linz 

Wienerstraße 190 

Email: office@tlm-service.com

ATU-Nr.: 75515417

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Geltungsbereich und Allgemeines

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend kurz „AGB“) – in ihrer jeweils gültigen Fassung – sind maßgeblich für alle Aufträge zwischen T.L.M.-Fitness Service e.U. (nachfolgend „T.L.M.“) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).

1.2 Durch die Erteilung eines Auftrages erklärt sich der Auftraggeber mit den AGB von T.L.M. einverstanden. Die Geltung von für T.L.M. fremden AGB wird ausdrücklich ausgeschlossen. Im Einzelfall von diesen AGB abweichende Regelungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung von T.L.M..

1.3 T.L.M. behält sich das Recht vor, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Aufträge, deren Durchführung gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen würde, gelten als nicht erteilt.

1.4 T.L.M. ist es in jedem Stadium der Leistungserbringung gestattet, Dritte auch ohne Zustimmung des Auftraggebers zur Durchführung der erteilten Aufträge heranzuziehen. Im Falle der Subbeauftragung einzelner Unternehmen gelten für diese Arbeiten dem Auftraggeber gegenüber ausschließlich die für das jeweilige Unternehmen einschlägigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. Dienstleistungsangebot

2.1 T.L.M. bedient nach den Bedingungen dieser AGB Serviceleistungen, Montageleistungen, sowie kleinere Reparaturen im Dienstleistungsbereich eines freien Gewerbes. Dieses Dienstleistungsangebot von T.L.M. ist in der Preisliste bzw. im Produktverzeichnis (im Folgenden „PPV“) näher definiert, das als integrierter Bestandteil dieser AGB gilt.

2.2 Sonstige Leistungen Daneben erbringt T.L.M., deren zusätzliche Bedingungen in Punkt 8. und 9. der AGB dargestellt sind.

3. Von der Bearbeitung ausgeschlossene Sachen

• Serviceleistungen, die auf Grund ihres Inhalts oder auf Grund ihrer Beschaffenheit für das Personal von T.L.M. ungeeignet sind;

• Serviceleistungen, deren Inhalt oder äußere Beschaffenheit Personen verletzen, an ihrer Gesundheit schädigen oder Sachschäden verursachen können;

• Serviceleistungen von gefährlichen Gütern, Problemstoffen sowie Abfälle gemäß den Bestimmungen des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) und des Gefahrgutbeförderungsgesetzes.

4. Ermittlung und Bezahlung von Entgelten

4.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, für jede von ihm in Anspruch genommene Leistung von T.L.M. das dafür im Produkt- und Preisverzeichnis (PPV) in der jeweils gültigen Fassung vorgesehene Entgelt zu entrichten.

4.2 Jede Erweiterung einer zusätzlichen Serviceleistung im Vergleich zum ursprünglichen Auftrag führt zu einer Preiserhöhung entsprechend der jeweiligen Preisliste.

4.3 Sämtliche Entgelte verstehen sich exkl. aller gesetzlich geschuldeten Abgaben und Steuern, insbesondere exklusive USt., jeweils in der gesetzlich geschuldeten Höhe.

4.4 Die von T.L.M. in Rechnung gestellten Beträge sind, sofern nicht ausdrücklich Abweichendes schriftlich vereinbart wurde, sofort nach Rechnungserhalt spesenfrei und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Nichteinhaltung des vereinbarten Zahlungszieles ist T.L.M. berechtigt, ab Fälligkeit unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens, Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes gemäß Unternehmensgesetzbuch (UGB) idjgF geltend zu machen.

4.5 Einwendungen gegen in Rechnung gestellte Entgelte sind vom Auftraggeber innerhalb von einem Monat ab Rechnungsdatum zu erheben, andernfalls gilt die Entgeltforderung anerkannt. Einwendungen hindern nicht die Fälligkeit des Rechnungsbetrages.

4.6 T.L.M. behält sich das Recht vor, Aufträge nur gegen Vorkasse oder angemessene Sicherheit auszuführen. Eine Sicherheitsleistung (z.B. Bankgarantie, Akonto-Zahlung) kann verlangt werden

• bei Vorliegen von Zahlungsverzug, oder

• bei einem KSV-Rating ab 400, oder

• wenn ein außergerichtlicher Ausgleichversuch beantragt, oder

• wenn ein Insolvenzverfahren beantragt, eröffnet, bewilligt oder mangels Masse abgewiesen wurde, oder

• wenn ein Liquidationsverfahren eingeleitet wurde, oder

• wenn aufgrund der Vermögensverhältnisse zu erwarten ist, dass der Absender bzw. Auflieferer   seinen Zahlungsfristen nicht oder nicht fristgerecht entspricht, oder

• wenn aufgrund einer wesentlichen wirtschaftlichen und/oder rechtlichen Änderung in den   unternehmensrechtlichen Kontrollverhältnissen („Change of Control“)  beim Absender bzw.   Auflieferer eine Verschlechterung der Zahlungsfähigkeit zu erwarten ist, oder

• wenn aufgrund Zahlungsverzuges und/oder Zahlungsausfalles (i) eines der direkten   Beherrschung/Kontrolle des Absenders bzw. Auflieferer unterliegenden Unternehmens oder (ii)   eines den Absender bzw. Auflieferer direkt beherrschenden Unternehmens zu erwarten ist, dass   der Absender bzw. Auflieferer seinen Zahlungsfristen nicht oder nicht fristgerecht entspricht.

Bei Wegfall der die Sicherheitsleistung auslösenden Umstände wird die Sicherheitsleistung zurückerstattet. Ändern sich die der Bemessung zugrundeliegenden Umstände, sodass eine höhere Sicherheitsleistung erforderlich ist, wird T.L.M. eine diesen Umständen entsprechende Erhöhung der Sicherheitsleistung verlangen. Die Sicherheitsleistung kann durch Barerlag oder eine Bankgarantie eines erstklassigen Kreditunternehmens, welches seinen Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder der Schweiz hat, erfolgen; andere Sicherheitsleistungen können von T.L.M. abgelehnt werden. Allfällige Kosten im Zusammenhang mit der Abrufung der Sicherheitsleistung trägt der Kunde. Die Fälligkeit der Entgeltforderungen von T.L.M. ist grundsätzlich von der Erbringung einer Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung nicht berührt.

4.7 T.L.M. hat weiters das Recht, sämtliche Mahn- und Inkassospesen, insbesondere anfallende Anwaltskosten, in Rechnung zu stellen.

4.8 Für den Fall, dass die Entgelte im Rahmen des SEPA-Lastschriftverfahrens (SEPA CORE) oder des SEPA-Firmenlastschriftverfahrens (SEPA B2B) von T.L.M. von dem vom Kunden angegebenen Konto abgebucht werden, erfolgt die Vorabankündigung (Pre-Notifikation) seitens T.L.M. spätestens einen Tag vor Abbuchung.

5. Terminvereinbarung

5.1 Die rechtzeitige Terminvereinbarung an den vereinbarten Logistikstandort sowie die Aufbereitung der Lieferung (Warenannahme, Sortierung, Palettierung, Sendungskennzeichnung, Montage etc.) nach den Vorgaben von T.L.M. beziehungsweise – im Fall der Subbeauftragung einzelner Unternehmen  – nach den Vorgaben der für das jeweilige Produkt und Versandart einschlägigen AGB der jeweiligen Unternehmen obliegt dem Auftraggeber.

5.2 Bei nicht abholgerechter Aufbereitung der Waren werden die dadurch anfallenden Kosten an den Auftraggeber weiterverrechnet. Eine allenfalls dadurch veranlasste Verzögerung in der Zustellung geht zu Lasten des Auftraggebers.

5.3 Die Übernahme der aufgelieferten Waren erfolgt ohne Gewähr; T.L.M. ist bei Übernahme der Ware nicht verpflichtet die abzuholende Ware auf deren Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Erweiterungen außerhalb des vereinbarten Auftrages führen zu einer Preiserhöhung entsprechend Punkt 4.2 dieser AGB.

6. Haftung und Gewährleistung

6.1 Aus dem Titel der Gewährleistung (Verlust/Nichterfüllung; Beschädigung und Verzögerung/ Schlechterfüllung) hat der Auftraggeber Anspruch auf Rückerstattung des Entgelts für jene Leistungen, die nachweislich nicht bzw. mangelhaft erbracht wurde.

6.2 Steht dem Auftraggeber (darüber hinaus) nach den Bestimmungen dieser AGB Schadenersatz (aus Verlust/Nichterfüllung; Beschädigung und Verzögerung/Schlechterfüllung) zu, haftet T.L.M. für von ihr oder ihr aufgrund des Gesetzes zuzurechnenden Personen verursachte Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, jeweils bis zur Höhe des Rechnungsbetrages und sofern ihr der Auftraggeber den Schaden und grobe Fahrlässigkeit bzw. Vorsatz nachweist. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit sowie für entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Verzugsschäden, erzielte Ersparnisse, Zinsverluste, Folgeschäden sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter ist, soweit dem nicht zwingende Rechtsvorschriften entgegenstehen, ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Personenschäden.

 6.3 Die Haftung von T.L.M. ist insbesondere ausgeschlossen, wenn

• der Schaden/die mangelhafte Leistung auf eine nicht geeignete Verpackung und/oder    Beförderungsart und/oder ein Verschulden des Auftraggebers zurückzuführen ist;

• der Inhalt der Ware unter eines in Punkt 3. angeführten Verbote fällt;

• die Waren von einer Behörde beschlagnahmt oder vernichtet worden sind.

6.4 Die in der Sphäre von Dritten liegende Gefahr des Untergangs bzw. der Beschädigung von Waren trägt der Auftraggeber.

6.5 Für den Inhalt der Waren/Leistungen sowie für Schäden, die aufgrund der Gestaltung bzw. Beschaffenheit der Waren/Leistungen, Versendung ausgeschlossener Sachen bzw. Nichtbeachtung der Beförderungsbedingungen entstehen, ist der Auftraggeber nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen haftbar und hält T.L.M., auch bei Inanspruchnahme durch Dritte schad- und klaglos. Die Annahme solcher Waren/Aufträge durch T.L.M. befreit den Absender nicht von seiner Haftung. Insbesondere ist T.L.M. nicht verpflichtet, bei Annahme von Sendungen Beförderungsausschlüsse zu prüfen.

6.6 Die anspruchsbegründende Verzögerung (Frist) wird im PPV je Produkt definiert. Diese Frist erhöht sich auf das Doppelte, wenn die Verzögerung auf eine erhebliche Zunahme der Lieferaufträge (z.B. vor Weihnachten) zurückzuführen ist. Der Lauf der Frist ruht bei Verzögerungen, die T.L.M. nicht zu vertreten hat.

6.7 Mängel sind unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 48 Stunden nach Leistungserbringung unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels von T.L.M. schriftlich bekannt zu geben. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Leistung als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, ist T.L.M. berechtigt, die Kosten der Überprüfung an den Auftraggeber zu verrechnen.

6.8 Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate. Schadenersatzansprüche verjähren in sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, jedenfalls in einem Jahr nach Leistung oder Lieferung.

6.9 Im Falle der Subbeauftragung jeweiliger Unternehmen haftet T.L.M. dem Auftraggeber gegenüber für die termingerechte und mängelfreie Zustellung durch jeweilige Unternehmen nur nach Maßgabe und im Ausmaß der Haftung der jeweiligen Unternehmen für den für die jeweilige Ware/Dienstleistung einschlägigen AGB der jeweiligen Unternehmen.

7. Aufrechnungsverbot

Die Aufrechnung mit Forderungen gegen Forderungen von T.L.M. ist ausgeschlossen.

8. Besondere zusätzliche Bedingungen für Aufträge

8.1 Maßgeblich für Aufträge ist das schriftliche Angebot/Lierferbericht und die von T.L.M. bestätigte schriftliche Auftragserteilung.

8.2 Für die Ware oder das Produkt und die rechtliche Zulässigkeit ist der Auftraggeber verantwortlich. T.L.M. ist nicht verpflichtet, die Ware auf ihren Inhalt und ihre Form hin zu überprüfen.

8.3 Der Auftraggeber versichert, dass ihm alle jene Rechte Dritten gegenüber zustehen, die für die Ausführung des Auftrages erforderlich sind.

8.4 Dem Auftraggeber obliegt die rechtzeitige Beistellung der Auftragserteilung. Die Auftragserteilungen / Unterlagen sind in elektronischer druckfähiger Form zu übermitteln.

8.5 Ein Ersatzanspruch gegenüber T.L.M. besteht nur, wenn die Qualität der Einschaltung erheblich beeinträchtigt ist; dieser ist mit dem Nettowert der Einschaltung begrenzt. Im Übrigen gelten insbesondere die Bestimmungen gemäß Punkt 6. dieser AGB entsprechend.

9. Besondere zusätzliche Bedingungen für die Platzierung von Werbung (im Internet) /Abwicklung von Projekten (über das Internet)

9.1 Termine und Fristen – Verbindliche Frist- und Terminabsprachen sind schriftlich zu vereinbaren. Befindet sich T.L.M. in Verzug, ist der Auftraggeber erst zum Vertragsrücktritt berechtigt, wenn er T.L.M. eine angemessene Nachfrist gewährt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines postalischen Mahnschreibens an T.L.M.. Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung bestehen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von T.L.M.. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse – insbesondere Verzögerungen bei Auftragnehmern von T.L.M. – entbinden T.L.M. jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber mit seinen zur Durchführung des Auftrags notwendigen Verpflichtungen (zB Bereitstellung von Unterlagen oder Informationen) im Verzug ist. In diesem Fall wird der vereinbarte Termin zumindest im Ausmaß des Verzugs verschoben. Sofern solche Verzögerungen länger als eine (1) Woche andauern, sind der Auftraggeber und T.L.M. berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

9.2 T.L.M. ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen oder sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen Dritter zu bedienen.

9.3 Entgelt – Dem Auftraggeber wird das Entgelt gemäß Angebot in Rechnung gestellt. Alle zusätzlich anfallenden Leistungen von T.L.M., die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Entgelt abgegolten sind, werden dem Auftraggeber vorab mitgeteilt und von diesem gesondert entlohnt. Bei verspäteter Übermittlung der Ware werden dadurch entstehende Mehrkosten dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Bei Dauerschuldverhältnissen ist T.L.M. berechtigt, die vereinbarten Entgelte anzupassen. T.L.M. teilt dies dem Auftraggeber einen Monat vor dem Änderungstermin per Telefax, E-Mail oder Brief mit. Der Auftraggeber ist in diesem Fall berechtigt, der Änderung bis zwei Wochen vor dem Änderungstermin schriftlich zu widersprechen. Macht der Auftraggeber von seinem Widerspruchsrecht keinen Gebrauch, so gelten ab dem Änderungstermin die neuen Entgelte. Widerspricht der Auftraggeber der Änderung, so ist T.L.M. berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zum Änderungstermin zu kündigen. Im Übrigen gelten die Bestimmungen gemäß Punkt 4. dieser AGB.

9.4 Der Auftraggeber räumt T.L.M. das zeitlich auf die Dauer des Auftrags beschränkte, weltweite, nicht ausschließliche unentgeltliche Recht ein, das Material für die Erfüllung der vereinbarten Leistungen zu nutzen und zu bearbeiten.

9.5 Kennzeichnung – T.L.M. ist berechtigt, auf allen von T.L.M. erstellten Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf T.L.M. und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Auftraggeber dafür ein Entgeltanspruch zusteht. T.L.M. ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Auftraggebers dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf der Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Auftraggeber bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).

9.6 Gewährleistung und Schadenersatz – Ansprüche aufgrund von Mängeln, die die Tauglichkeit der Leistung nicht oder nur unerheblich beeinträchtigen, bestehen nicht. Für vom Auftraggeber freigegebene Leistungen sind Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche ausgeschlossen. Bei berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei T.L.M. zwei Verbesserungsversuche zustehen und der Auftraggeber T.L.M. alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. T.L.M. ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich ist, oder für T.L.M. mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall oder nach Scheitern der Verbesserungsversuche stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu. Jegliche Haftung von T.L.M. für Ansprüche, die auf Grund der von T.L.M.  erbrachten Leistung gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen. Insbesondere haftet T.L.M. nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Auftraggebers oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Auftraggeber hat T.L.M. diesbezüglich schad- und klaglos zu halten. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Pkt. 6 der AGB entsprechend.

9.7 Die Parteien verpflichten sich, alle Informationen und Daten die sie jeweils vom anderen im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung erhalten, vertraulich zu behandeln und Dritten nur dann zugänglich zu machen, wenn dies ausdrücklicher Bestandteil des Angebotes ist. Dies gilt auch nach Vertragsbeendigung. 

10. Datenschutz

T.L.M. hält die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz wie z.B. das Bundesgesetz zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten idjgF („DSG“), insbesondere die Bestimmung des § 6 DSG, sowie die EU-Datenschutzgrundverordnung („DSGVO“) und das Telekommunikationsgesetz 2003 idjgF bzw. die an deren Stelle tretenden gesetzlichen Regelungen ein. T.L.M. erklärt, dass gemäß Art. 32 DSGVO die erforderlichen Datensicherheitsmaßnahmen getroffen hat, um sicherzustellen, dass Daten vor zufälliger oder unrechtmäßiger Zerstörung und vor Verlust geschützt sind, ihre Verwendung ordnungsgemäß erfolgt und, dass die Daten unbefugten Dritten nicht zugänglich sind. Für den Fall, dass personenbezogene Daten einer Vertragspartei im Auftrag der anderen Vertragspartei verarbeitet werden, ist zwischen den Vertragsparteien ein datenschutzrechtlicher Auftragsverarbeitungsvertrag iSv Artikel 28 DSGVO abzuschließen. Davon ausgenommen sind Vertragserfüllungen im Zusammenhang mit Beförderungsleistungen. Der Kunde ist seinerseits verpflichtet, die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz einzuhalten, insbesondere ist der Kunde für die Zulässigkeit der Verarbeitung und Nutzung der Daten sowie der Wahrung der Rechte des Betroffenen (Auskunft, Richtigstellung, Löschung, Widerspruch) verantwortlich, und hat die feibra bei einer Inanspruchnahme durch Dritte zur Gänze schad- und klaglos zu halten.

 

Erklärung zur Informationspflicht

(Datenschutzerklärung)

Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns ein besonderes Anliegen. Wir verarbeiten Ihre Daten daher ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, TKG 2003). In diesen Datenschutzinformationen informieren wir Sie über die wichtigsten Aspekte der Datenverarbeitung im Rahmen unserer Website. 

Beim Besuch unserer Webseite wird Ihre IP-Adresse, Beginn und Ende der Sitzung für die Dauer dieser Sitzung erfasst. Dies ist technisch bedingt und stellt damit ein berechtigtes Interesse iSv Art 6 Abs 1 lit f DSGVO dar. Soweit im Folgenden nichts anderes geregelt wird, werden diese Daten von uns nicht weiterverarbeitet.

Kontakt mit uns

Wenn Sie per Formular auf der Website oder per E-Mail Kontakt mit uns aufnehmen, werden Ihre angegebenen Daten zwecks Bearbeitung der Anfrage und für den Fall von Anschlussfragen sechs Monate bei uns gespeichert. Diese Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter. 

Cookies

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Ihre Rechte

Ihnen stehen bezüglich Ihrer bei uns gespeicherten Daten grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der uns [tlm.service@icloud.com] oder der Datenschutzbehörde beschweren.

Sie erreichen uns unter folgenden Kontaktdaten:

T.L.M.-Fitness Service e.U., Wienerstraße 190, 4020 Linz, office@tlm-service.com

 

11. Zahlungsverzug

Bitte beachten Sie, dass bei verschuldetem Zahlungsverzug zusätzliche Kosten anfallen.

11.1. Im Falle eines verschuldeten Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4,0% zu berechnen.

11.2. Darüber hinaus sind wir berechtigt, bei einem verschuldeten Zahlungsverzug Mahnspesen, soweit diese zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung erforderlich sind und in einem angemessenen Verhältnis zur angemahnten Forderung stehen, im Betrag von 5,00€ zu verrechnen. Bei Erfolglosigkeit unserer Mahnungen beauftragen wir ein Inkassoinstitut mit der Forderungseinziehung und stellen hierfür bei einer offenen Forderung bis 100,00€ eine Bearbeitungsgebühr von 9,90€, bei einer offenen Forderung von über 100,00€ bis 200,00€ eine Bearbeitungsgebühr von 29,90€, bei einer offenen Forderung von über 200,00€ bis 500,00€ eine Bearbeitungsgebühr von 44,90€, sowie bei einer offenen Forderung von über 500,00€ eine Bearbeitungsgebühr von 59,90€ in Rechnung. Neben diesen Kosten gehen auch sämtliche beim Inkassoinstitut anfallenden und uns in Rechnung gestellten Kosten, deren maximale Höhe sich aus der Verordnung über die Höchstsätze für Inkassoinstitute (BGBl Nr. 141/96) ergibt, zu Lasten des schuldhaft in Zahlungsverzug geratenen Kunden, sofern diese Kosten angemessen und zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind.

Sofern Sie in Zahlungsverzug geraten sollten, verpflichten Sie sich, eine Änderung Ihrer zuletzt bekanntgegebenen Adresse sofort bekannt zu geben. Widrigenfalls sind wir zur Verrechnung von Ausforschungskosten in Höhe von 48,24 € pro erforderlicher Erhebung berechtigt.

12. Gerichtsstand und Anwendbares Recht

12.1 Für sämtliche Streitigkeiten aus einem auf Basis dieser AGB geschlossenen Vertragsverhältnis gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und sämtlicher kollisionsrechtlicher Bestimmungen.

12.2 Ausschließlicher Gerichtsstand ist das für Linz sachlich zuständige Gericht. T.L.M. hat das Recht, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu klagen.

 

 

 

 

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